Psychologische Sachverständige

Begutachtung bei familienrechtlichen Fragestellungen

Erstellung von psychologischen Gutachten für Familiengerichte in den Bereichen der Erziehungsfähigkeit, elterlichen Sorge und Umgang. Die Bearbeitung der Gutachten erfolgt auf Basis des multimodalen Ansatzes. Informationen werden aus unterschiedlichen Quellen erhoben und anschließend miteinander integriert. Die Gültigkeit der Aussagen kann somit erhöht und die Nachteile einzelner diagnostischer Verfahren reduziert werden. Eine umfassende Analyse des vorliegenden Sachverhaltes und de r familiären Entwicklung sind maßgeblich für eine differenzierte Empfehlung an das Gericht. Eine zeitnahe Bearbeitung der Aufträge liegt mir am Herzen.

Eine individuelle Analyse der Umstände und Gegebenheiten im Umfeld des minderjährigen Kindes oder des Jugendlichen bietet eine Entscheidungsgrundlage für das Gericht, um unterstützende und gesundheitsförderliche Maßnahmen formulieren zu können. Die Risikofaktoren und Ressourcen für das Kindeswohl werden in den unterschiedlichen Lebensphasen erfasst. Jeweils positive oder negative Auswirkungen auf die psychische Entwicklung werden umfassend dargestellt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht entsprechend der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (2019) bzw. dem BGH-Urteil von 1999 (1 StR 618/98) und der Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs, 2017).

Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien des JVEG.


Erstellung von psychologischen Gutachten für Familiengerichte in den Bereichen der Erziehungsfähigkeit, elterlichen Sorge und Umgang. Die Bearbeitung der Gutachten erfolgt auf Basis des multimodalen Ansatzes. Informationen werden aus unterschiedlichen Quellen erhoben und anschließend miteinander integriert. Die Gültigkeit der Aussagen kann somit erhöht und die Nachteile einzelner diagnostischer Verfahren reduziert werden. Eine umfassende Analyse des vorliegenden Sachverhaltes und der familiären Entwicklung sind maßgeblich für eine differenzierte Empfehlung an das Gericht.

Eine individuelle Analyse der Umstände und Gegebenheiten im Umfeld des minderjährigen Kindes oder des Jugendlichen bietet eine Entscheidungsgrundlage für das Gericht, um unterstützende und gesundheitsförderliche Maßnahmen formulieren zu können. Die Risikofaktoren und Ressourcen für das Kindeswohl werden in den unterschiedlichen Lebensphasen erfasst. Jeweils positive oder negative Auswirkungen auf die psychische Entwicklung werden umfassend dargestellt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht entsprechend der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (2019) bzw. dem BGH-Urteil von 1999 (1 StR 618/98) und der Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs, 2017).

Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien des JVEG.


Erstellung von psychologischen Gutachten für Familiengerichte in den Bereichen der Erziehungsfähigkeit, elterlichen Sorge und Umgang. Die Bearbeitung der Gutachten erfolgt auf Basis des multimodalen Ansatzes. Informationen werden aus unterschiedlichen Quellen erhoben und anschließend miteinander integriert. Die Gültigkeit der Aussagen kann somit erhöht und die Nachteile einzelner diagnostischer Verfahren reduziert werden. Eine umfassende Analyse des vorliegenden Sachverhaltes und der familiären Entwicklung sind maßgeblich für eine differenzierte Empfehlung an das Gericht.

Eine individuelle Analyse der Umstände und Gegebenheiten im Umfeld des minderjährigen Kindes oder des Jugendlichen bietet eine Entscheidungsgrundlage für das Gericht, um unterstützende und gesundheitsförderliche Maßnahmen formulieren zu können. Die Risikofaktoren und Ressourcen für das Kindeswohl werden in den unterschiedlichen Lebensphasen erfasst. Jeweils positive oder negative Auswirkungen auf die psychische Entwicklung werden umfassend dargestellt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht entsprechend der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (2019) bzw. dem BGH-Urteil von 1999 (1 StR 618/98) und der Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs, 2017).

Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien des JVEG.
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