Durch meine Spezialisierung auf das Stressmanagement und psychosomatische Störungen steht die Selbstfürsorge und Gesundheitsförderung im Vordergrund. Meine Arbeit basiert auf einem ressourcenorientierten Ansatz zur Steigerung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens.
Was kann die betriebliche Gesundheitsförderung dem Mitarbeiter über den Sportkurs und den Obstkorb hinaus bieten?
Hat die Work Life Balance mit der Arbeit im Home Office ausgedient?
Führt Home Office automatisch zu einem Work Privacy Konflikt?
Ganzheitliche Stressbewältigung im Alltag
Das Training richtet sich an Personen, die einen gesundheitsförderlichen Umgang mit Stress erlernen möchten, um gesundheitliche Stressfolgen zu vermeiden. Dabei spielt es keine Rolle um welche Art der Belastung (z. B. familiäre, berufliche oder psychosoziale Belastungen) es sich handelt, da der Kurs einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt.
Der Kurs vermittelt Kompetenzen zur Förderung eines ressourcenorientierten Arbeitens und zur Regulation von negativen Emotionen. Die Teilnehmer lernen Ihre täglichen Herausforderungen mit systematischen und effizienten Methoden zu managen, um ruhig zu entspannen, konzentrierter und effektiver zu arbeiten, zu denken und zu leben.
Das Training kann in einem Raum meiner Praxis in Bonn oder in einem Besprechungsraum in Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation stattfinden.
Unterstützung durch den Gesetzgeber:
Der Gesetzgeber stellt über das Präventionsgesetz (PrävG) entsprechende Unterstützung für Unternehmen bereit, um Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit für den Mitarbeiter in den Alltag zu integrieren.
Förderung von Präventionsmaßnahmen in der Freizeit durch die Krankenkassen
Steuerfrei sind seit 2009 pro Mitarbeiter und Kalenderjahr 500 € für erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität und Zertifizierung den Anforderungen des § 20 SGB V genügen
Die gesetzliche Basis stellt der § 20 SGB V
„Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention/Primäre Prävention und Gesundheitsförderung“ dar.
Selbstsicher dem Stress begegnen.
Durch meine Spezialisierung auf das Stressmanagement und psychosomatische Störungen steht die Selbstfürsorge und Gesundheitsförderung im Vordergrund. Meine Arbeit basiert auf einem ressourcenorientierten Ansatz zur Steigerung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens.
Was kann die betriebliche Gesundheitsförderung dem Mitarbeiter über den Sportkurs und den Obstkorb hinaus bieten?
Hat die Work Life Balance mit der Arbeit im Home Office ausgedient?
Führt Home Office automatisch zu einem Work Privacy Konflikt?
Ganzheitliche Stressbewältigung im Alltag
Das Training richtet sich an Personen, die einen gesundheitsförderlichen Umgang mit Stress erlernen möchten, um gesundheitliche Stressfolgen zu vermeiden. Dabei spielt es keine Rolle um welche Art der Belastung (z. B. familiäre, berufliche oder psychosoziale Belastungen) es sich handelt, da der Kurs einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt.
Der Kurs vermittelt Kompetenzen zur Förderung eines ressourcenorientierten Arbeitens und zur Regulation von negativen Emotionen. Die Teilnehmer lernen Ihre täglichen Herausforderungen mit systematischen und effizienten Methoden zu managen, um ruhig zu entspannen, konzentrierter und effektiver zu arbeiten, zu denken und zu leben.
Das Training kann in einem Raum meiner Praxis in Bonn oder in einem Besprechungsraum in Ihrem Unternehmen / Ihrer Organisation stattfinden.
Unterstützung durch den Gesetzgeber:
Der Gesetzgeber stellt über das Präventionsgesetz (PrävG) entsprechende Unterstützung für Unternehmen bereit, um Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit für den Mitarbeiter in den Alltag zu integrieren.
Förderung von Präventionsmaßnahmen in der Freizeit durch die Krankenkassen
Steuerfrei sind seit 2009 pro Mitarbeiter und Kalenderjahr 500 € für erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität und Zertifizierung den Anforderungen des § 20 SGB V genügen
Die gesetzliche Basis stellt der § 20 SGB V
„Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention / Primäre Prävention und Gesundheitsförderung“ dar.